AGB / Hausregeln

Liebe Gäste, 

Wir heißen Sie herzlich willkommen in unserer Unterkunft und freuen uns über Ihren Aufenthalt! 

Damit Sie und zukünftige Gäste sich bei uns wohlfühlen können, bitten wir Sie, sich an die folgenden Regeln zu halten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Diese Hausregeln sind an den Mietvertrag geknüpft und die Beachtung der Hausregeln ist gleichzeitig auch eine Voraussetzung für den Mietvertrag. Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung kann Konsequenzen haben.

Alle Gäste (und Besucher) müssen diesen Hausregeln und anderen Anweisungen des Vermieters folgen.

Diese Ferienwohnung ist für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet. Gäste sind für die Sicherheit und das Verhalten der Kinder jederzeit verantwortlich;

Gäste und ihre Besucher sollten sich besonders in der Nacht zwischen 22:00 und 07:00 Uhr und bei der An- und Abreise ruhig verhalten und keinen starken Lärm verursachen;

Übermäßiger Lärm ist zu jeder Tages- und Nachtzeit untersagt und kann dazu führen, dass der Ferienwohnungs-Mietvertrag gekündigt wird, dass die Ferienwohnung verlassen werden muss und dass ggf. zusätzliche Kosten anfallen.

Wir bitten unsere Gäste und ihre Besucher um einen respektvollen Umgang mit den Anwohnern und Nachbarn.

Gäste dürfen maximal 2 Besucher zu jeder Zeit während Ihres Aufenthaltes aufnehmen. Dies ist vorab beim Vermieter anzumelden und aktuelle Corona Verordnungen sind einzuhalten. Gäste sind dafür verantwortlich, dass diese Besucherzahl nicht überschritten wird und dass Besucher sich an diese Hausordnung halten.

Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen im Vorfeld (während der Buchung) angekündigt und vom Vermieter akzeptiert werden. Zusätzliche Kosten können dabei anfallen. Geschieht dies nicht, wird eine Strafpauschale zzgl. der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

Feste und andere große Versammlungen sind in dieser Ferienwohnung nicht erlaubt; Und bei jedem Treffen in kleinem Kreis müssen sich die Gäste an die Vorgaben zur Lautstärke und Besucherzahlen halten.

Gäste und ihre Besucher müssen sich an gegebene Parkvorschriften halten und die Fahrzeuge und Parkwege der Nachbarn beachten.

Für diese Ferienwohnung gibt es folgende Parkmöglichkeiten:

2x Stellplatz vor dem Haus, 2x Stellplatz (hintereinander) neben dem Haus.

Bitte entsorgen Sie den Abfall nach den örtlichen Vorgaben zur Mülltrennung und in den dafür vorgesehenen Behältnissen.

Jedes Mal, wenn Sie das Ferienhaus verlassen, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und Regen und Wasserschäden vorzubeugen.

Licht und elektronische Geräte wie z.B. Fernseher müssen ausgeschaltet werden, wenn sie nicht benutzt werden, um Energie zu sparen. Ebenso sind eigene Geräte nur zugelassen, solange diese 800W / 800VA nicht überschreiten! Es ist eine Dauerstrommessung verbaut. Der Gastgeber behält sich vor, die Mehrkosten bei Nichtbeachtung in Rechnung zu stellen!

Zu Ihrer Sicherheit wird durch die Kamera in der Klingel 30 Tage lang das Videomaterial durch Bewegung aufgezeichnet.

Während der Nutzung der Terrassen- und Balkonbereiche müssen Kinder jederzeit von ihren Eltern beaufsichtigt werden.

Besondere Regeln, die auf der Terrasse / Balkon zu beachten sind: Die Gasflasche des Grills muss jederzeit bei Nichtbenutzung geschlossen sein. Der Vermieter gibt keine Garantie, auf die Füllmenge der Gas Flasche.

Das Rauchen ist nicht in der Ferienwohnung erlaubt; 

Und Zigarettenstummel müssen ordnungsgemäß entsorgt werden (z.B. im vorgesehenen Aschenbecher) und dürfen nicht auf das Grundstück geworfen werden. Die Kosten für eine Reinigung zahlt der Mieter

Haustiere sind nicht erlaubt, werden diese trotz dessen in die Ferienwohnung mitgenommen, werden dem Gast die Reinigungskosten/Reparaturkosten sowie möglichen Ausfall in Rechnung gestellt!

Der Vermieter / haftet nicht für Wertgegenstände oder Garderobe.

Die Anreise erfolgt zwischen 14:00 und 23:59 Uhr.

Bei der Abreise bitten wir unsere Gäste die Unterkunft bis spätestes 10:00 Uhr freizugeben.

Schlüsselübergabe (Codeschloss)

Der Eintritt in die Unterkunft erfolgt Schlüssellos per Code. Dieser wird Ihnen im Vorfeld zugesendet. Der Vermieter behält sich vor, dies jederzeit zu ändern.

Alle Schäden müssen dem Vermieter so schnell wie möglich gemeldet werden. Wenn entstandene Schäden nicht gemeldet werden, kann es zu erhöhten Kosten kommen, die der Mieter trägt.

Um Schäden zu vermeiden, dürfen (ohne vorherige Vereinbarung) keine Möbel von einem Raum in einen anderen gebracht werden.

Handtücher dürfen nicht aus der Ferienwohnung entwendet werden.

Wir bitten Sie die Wohnung stets sauber zu halten und von Ihnen verursachte Flecken direkt zu beseitigen. Bitte räumen Sie auch das benutzte Geschirr sauber wieder in die Schränke ein.

Bitte hinterlassen Sie die Unterkunft bei Ihrer Abreise besenrein und in demselben Zustand, in welchem Sie sie vorgefunden haben.

Besonderheit bei Langzeitmieten (länger als 3 zusammenhängende Wochen innerhalb eines Jahres):

  • Gewährte Sonderpreise für Langzeitvermietungen bedeuten keinen Anspruch dieser Konditionen bei zuvor oder im Anschluss getätigten Buchungen als Kurzzeitvermietung.
  • Weichen Sie von der geplanten Langzeitvermietung mehr als einen Monat (30 Tage) ab, (geplantes Enddatum finden Sie auf unserer Rechnung) erheben wir in der kommenden, fälligen Rechnung eine Entschädigungsgebühr für Ausfall i.H.v. 20% für die bis dahin gebuchte/absolvierte Langzeitmiete.
  • Die vorzeitige Kündigung der Langzeitmiete muss spätestens 14 Werktage vor Monatsende schriftlich erfolgen.
  • Die Langzeitmiete endet spätestens am Tag des geplanten Endes (in jeder Rechnung ersichtlich)
  • Eine Reinigung ist in der Langzeitmiete nicht enthalten. Sollte dies gewünscht sein, sprechen Sie uns gerne an. Die Reinigung wird in diesem Falle gesondert in Rechnung gestellt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Im Falle eines Notfalles bzgl. der Ferienwohnung kontaktieren Sie bitte den Vermieter unter: 04489/9349861

Eine Verletzung dieser Hausordnung verstößt gegen die Mietbedingungen gemäß Mietvertrag. Der Eigentümer und der Ferienwohnung behalten sich das Recht vor, den Mietvertrag zu beenden und Gäste oder Besucher, die sich weigern, diese Hausordnung zu befolgen oder Nachbarn oder andere Bewohner der Gemeinde belästigen aus der Wohnung und vom Grundstück zu verweisen.

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